- IPI
- Abk. für International Payment Instruction. – Die IPI wurde vom ⇡ European Committee for Banking Standards (ECBS) entwickelt, um grenzüberschreitende Überweisungen – v.a. in Euro innerhalb der EU – einfacher, günstiger und sicherer zu gestalten. Die IPI entspricht dem Zahlschein im deutschen Zahlungsverkehr, d.h. die Daten des Empfängers (z.B. ⇡ IBAN, ⇡ BIC) sind bereits auf der Überweisung vorgedruckt. Im Zuge der Elektronisierung des Zahlungsverkehrs wurde der EPI (Electronic Payment Initiator) entwickelt: Die EPI ist ein auf ⇡ SWIFT-Standard basierender Datensatz, den der Begünstigte dem Überweisenden auf elektronischem Wege zuleitet; anhand der übermittelten EPI initiiert der Zahlungspflichtige die Zahlung. Ziel ist auch hier die vollständig automatisierte Ausführung der ⇡ Zahlung (⇡ STP).- Vgl. auch ⇡ SEPA.
Lexikon der Economics. 2013.